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(Unbezahltes) Praktikum - Bekommst Du Mindestlohn?
Aktualisiert: 24. März
Du machst ein "unbezahltes" Praktikum? Möglicherweise hast du Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindeststundenlohn beträgt (seit dem 1. Oktober 2022) 12 €. Bei einer 40-Stunden-Woche würdest du also ein Bruttomonatsgehalt von 1.920 Euro verdienen (Stand: Januar 2023).

Können Praktikanten überhaupt Mindestlohn erhalten?
Ob du im Praktikum den Mindestlohn erhältst, hängt hauptsächlich von der Art des Praktikums ab. Pflichtpraktika sind in der Regel nicht vergütet, während bei freiwilligen Praktika eine Vergütung wahrscheinlicher ist. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Dauer des Praktikums. Praktika, die kürzer als drei Monate sind, haben in der Regel eine geringere Chance auf eine Vergütung, auch wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt.
Das freiwillige Praktikum - Voraussetzungen für den Mindestlohn
Ein freiwilliges Praktikum ist eine Art Praktikum, das nicht Teil deiner Studien- oder Prüfungsordnung ist. Du hast die Möglichkeit, den gesetzlichen Mindestlohn zu erhalten, wenn du eines der folgenden Kriterien erfüllst:
Du absolvierst ein studien- oder ausbildungsbegleitendes Praktikum oder ein Orientierungspraktikum, das länger als drei Monate dauert.
Du machst ein Praktikum, das keinen Bezug zu deinem Studium oder deiner Ausbildung hat, unabhängig von der Dauer.
Dein Studium oder deine Ausbildung ist bereits abgeschlossen, bevor du das Praktikum beginnst, unabhängig von der Dauer.
Du hast bereits ein Praktikum in dem Unternehmen gemacht und die Gesamtdauer beider Praktika beträgt mehr als drei Monate.
Schwierig wird es mit dem Mindestlohn: Wenn du während des Praktikums noch nicht 18 Jahre alt bist und keine abgeschlossene Berufsausbildung hast oder ein studien- oder ausbildungsbegleitendes Praktikum oder ein Orientierungspraktikum machst, das drei Monate oder weniger dauert, erhältst du keine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.
Das Pflichtpraktikum - Voraussetzungen für den Mindestlohn
Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das von deiner Hochschule oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und das du absolvieren musst, um deinen Abschluss zu erlangen. Pflichtpraktika finden meist während des Studiums statt, aber können auch vor oder nach dem Studium absolviert werden. Wenn du ein Pflichtpraktikum absolvierst und erwartest, eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu erhalten, müssen wir dich enttäuschen. Pflichtpraktika sind offiziell Teil deiner beruflichen Ausbildung und fallen daher nicht unter das Mindestlohngesetz. Dein Arbeitgeber ist somit nicht verpflichtet, dir eine Vergütung zu zahlen. Es gibt jedoch auch gute Nachrichten: Viele Unternehmen zahlen Praktikanten freiwillig ein Gehalt oder zumindest eine Aufwandsentschädigung.