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Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

Aktualisiert: 24. März

Es gibt Fragen, die in Vorstellungsgesprächen oft und regelmäßig gestellt werden, dies um Personalverantwortlichen die Vorbereitung auf das Gespräch zu erleichtern. Diese Fragen können beinhalten, was Ihre Stärken und Schwächen sind, warum Sie sich für die ausgeschriebene Stelle beworben haben und wo Sie sich in zehn Jahren sehen. Allerdings gibt es auch Fragen, die als unzulässig gelten und auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht gestellt werden dürfen.


Diese Fragen sind für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit irrelevant und dienen dazu, Diskriminierung durch den potentiellen Arbeitgeber zu vermeiden. Zu den unzulässigen Fragen gehören Fragen zur Familie, zum gesundheitlichen Zustand, zu persönlichen Ansichten und zum Privatleben. Beispiele hierfür sind Fragen nach der Schwangerschaft, der religiösen Überzeugung, der Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft und dem Vorliegen von Schulden oder einer Vorstrafe.


Bespiele für unzulässige Fragen


Fragen zur Familie

Sind Sie schwanger?

Sind Sie verheiratet?

Wollen Sie einmal Kinder haben?

Sind Sie homosexuell?

Was macht Ihr Partner beruflich?


Fragen zum Privatleben

Leben Sie allein?

Haben Sie Schulden?

Sind Sie vorbestraft?


Fragen zur Gesundheit

zu früheren Erkrankungen (inklusive der Dauer der Erkrankung)

zu einer möglichen Behinderung

zu Krankheiten in der Familie


Fragen zu persönlichen

Sind Sie religiös?

Sind Sie Mitglied in einer Partei oder Gewerkschaft?







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