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Der Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung

Aktualisiert: 24. März

Anstatt einer Kündigung können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jederzeit für einen Aufhebungsvertrag entscheiden. Dies ist also eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses.



Was ist ein Aufhebungsvertrag?


Ein Aufhebungsvertrag, auch als Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung bezeichnet, ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Wenn der Arbeitnehmer dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, muss der Arbeitgeber einen gültigen Grund haben, um den Arbeitnehmer zu kündigen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer die Auswirkungen eines Aufhebungsvertrags auf seine Arbeitnehmerrechte mit einem Experten für Arbeitsrecht bespricht, bevor er eine Entscheidung trifft. Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von einer Kündigung durch den Arbeitgeber in Bezug auf Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und Betriebsrat.


Es gibt auch formelle Voraussetzungen, die ein Aufhebungsvertrag erfüllen muss, um gültig zu sein. Ein Vertrag zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden (§ 623 BGB).

Vor-und Nachteile für Arbeitgeber


Für Arbeitgeber bringt ein Aufhebungsvertrag vor allem den Vorteil, dass Arbeitsverhältnisse ohne Einschränkungen durch den Kündigungsschutz von Arbeitnehmern beendet werden können, einschließlich solcher, die aufgrund der "Sozialauswahl" nicht gekündigt werden dürfen, wie langjährige und ältere Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit Familie. Auch die Notwendigkeit, einen Grund für die Kündigung anzugeben oder den Betriebsrat vorher anzuhören entfällt. Der Zeitpunkt der Beendigung kann frei gewählt werden und es müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Nachteilig kann jedoch sein, dass Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf eine Abfindung oder Entschädigungszahlungen haben können und bei Vereinbarung eines nachträglichen Wettbewerb Verbots zusätzlich eine Entschädigungszahlung für die Karenzzeit zusteht.

Vor-und Nachteile für Arbeitnehmer


Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer einige Vorteile bieten, wie beispielsweise die Möglichkeit, die geltenden Kündigungsfristen zu umgehen, wenn bereits ein neuer Job in Aussicht steht. Im Vertrag kann auch die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses vereinbart werden, und wenn der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber angeboten wird, ist es wahrscheinlich, dass er auch bereit ist, eine Abfindung zu zahlen und/oder Outplacement-Maßnahmen zu unterstützen.

Nachteilig kann es jedoch für den Anspruch auf Arbeitslosengeld sein. Wenn durch den Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird und es eine Abfindungszahlung gibt, kann die Arbeitsagentur den Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend aussetzen (sogenanntes "Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs" nach § 143a SGB III) und die Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnen. Die Arbeitsagentur kann das Arbeitslosengeld auch für eine bestimmte Zeit sperren (mindestens 12 Wochen), wenn der Arbeitnehmer durch die Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag "freiwillig" dazu beigetragen hat, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Es gibt jedoch Urteile des Bundessozialgerichts, dass das Arbeitslosengeld nicht gesperrt werden darf, wenn der Arbeitnehmer durch die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag einer betriebsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers zuvorgekommen ist. Um eine Sperre zu vermeiden, ist es wichtig, dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird, d.h. dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Aufhebungsvertrag nicht vor dem ordentlichen Kündigungstermin erfolgt und dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von ca. 0,5 Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr zugesichert wird. Um Arbeitslosengeld in voller Höhe zu erhalten, ist es jedoch erforderlich, dass der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag sofort oder spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur meldet.




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