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Der Dienstwagen - Alles, was Du wissen musst

Aktualisiert: 24. März


Obwohl ein Dienstwagen vom Arbeitgeber gestellt ein praktisches Privileg für Mitarbeiter darstellt, welches oft mit einer hohen Stellung im Unternehmen in Verbindung steht, gibt es dennoch Fragen zu Rechten und Pflichten. Dieser Artikel untersucht die Aspekte wie: Was darf mit dem Wagen gemacht werden? Welche Verpflichtungen hat der Mitarbeiter? Und ob er auf die Bereitstellung eines Dienstwagens bestehen kann.



Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?


Ob ein Dienstwagen für Angestellte verpflichtend ist, hängt von der Branche und dem Unternehmen ab. Es gibt keine arbeitsrechtliche Vorschrift, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Angestellten einen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen. In bestimmten Branchen wie Krankenpflege, Außendienst oder Handwerk ist es jedoch üblich, dass Angestellte einen Dienstwagen erhalten, um ihre Arbeit effektiver erledigen zu können. Sollte ein Unternehmen einen Dienstwagen im Zuge der Einstellung zugesichert haben, besteht eine Verpflichtung. Die Klasse des Fahrzeugs richtet sich in der Regel nach der Gehalts- oder Karrierestufe des Angestellten. Es muss jedoch beachtet werden, dass


Angestellte auf derselben Stufe gleichberechtigt behandelt werden müssen. In Bezug auf Steuern und Versicherungen werden diese in der Regel vom Unternehmen übernommen. Es ist jedoch wichtig, dass die Nutzung des Dienstwagens vertraglich und schriftlich geregelt wird. Dazu gehört auch, ob der Wagen ausschließlich dienstlich genutzt werden darf oder auch privat genutzt werden kann. Im Falle einer privaten Nutzung muss geklärt werden, was im Falle eines Unfalls geschieht und ob der Mitarbeiter für entstehende Schäden aufkommen muss. Steuerlich gilt, dass der Dienstwagen als geldwerter Vorteil gilt und entsprechend versteuert werden muss.


In Bezug auf die Verwendung eines Dienstwagens gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder dienstlich ausschließlich oder auch privat. Im ersten Fall steht das Fahrzeug den Mitarbeitern nur während der Arbeitszeit zur Verfügung und private Fahrten sind in der Regel von der Autoversicherung ausgeschlossen. Es lohnt sich, passende Versicherungen und Informationen auf Autoversicherung-Vergleich.info zu suchen. Im zweiten Fall darf der Wagen mit nach Hause genommen und privat genutzt werden, aber es muss unbedingt eine schriftliche Vereinbarung treffen, die auch Regelungen für Unfälle während der privaten Nutzung enthält. In der Regel wird vereinbart, dass der Mitarbeiter für Schäden aufkommt, die während der privaten Nutzung entstehen, jedoch nur bis zu einer Höhe von einem Monatsgehalt.

Was muss steuerlich bei einem Mietwagen beachtet werden?


Steuerlich gilt, dass der Dienstwagen als geldwerter Vorteil gilt und angegeben werden muss. Hierfür gibt es zwei Optionen: entweder die Führung eines Fahrtenbuchs oder die Anwendung der 1-Prozent-Regelung. Beim Fahrtenbuch werden private Fahrten genau aufgeführt und später in der Steuererklärung angegeben. Beim 1-Prozent-Regelung wird davon ausgegangen, dass ein Prozent der Gesamtfahrten privat genutzt werden, einschließlich des Arbeitswegs. Steuerlich ist es vorteilhafter, ein Fahrtenbuch zu führen, da bereits beim Arbeitsweg erhebliche Unterschiede bestehen. Mit der 1-Prozent-Regelung kann jeden Monat 0,03 Prozent des Listenpreises je gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden, während es beim Fahrtenbuch 0,002 Prozent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer sind.

Was solltest Du sonst beachten?


Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass sie alle Regeln und Pflichten bezüglich des Dienstwagens kennen, indem sie sich beim Arbeitgeber genau erkundigen. Ein Zusatzvertrag, der alle wichtigen Details wie Versicherungen, Privatfahrten und andere Pflichten aufzählt, kann im Ernstfall vor Ärger und Missverständnissen schützen. Es ist unbedingt zu beachten, dass der Dienstwagen unter keinen Umständen verliehen oder von anderen Personen gefahren werden darf, da dies zu Abmahnungen oder sogar zur fristlosen Kündigung führen kann. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, das Fahrzeug verkehrssicher zu halten, dazu gehört auch regelmäßige Überprüfung des Luftdrucks. Vorsicht ist bei der Nutzung von Waschanlagen geboten, Spiegel, Antennen und andere Bauteile müssen eingeklappt werden. Der Wagen muss pfleglich behandelt werden und bei Schäden am Fahrzeug müssen diese unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden, auch selbst verschuldete Schäden. Auch Vorfälle wie Alkoholeinfluss oder zu schnelles Fahren können bei einem Dienstwagen echten Ärger verursachen und werden von Arbeitgeber nicht so locker gesehen.

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