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19. März 2023
Es geht um die Formulierung “wir haben den Arbeitnehmer als sehr interessierten und hoch motivierten Mitarbeiter kennen gelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte” in einem Arbeitszeugnis.
Die Formulierung in einem Zeugnis, “wir haben den Arbeitnehmer als sehr interessierten und hoch motivierten Mitarbeiter kennen gelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte (…)” erweckt aus Sicht des objektiven Empfängerhorizontes nicht den Eindruck, der Arbeitgeber attestiere dem Arbeitnehmer in Wahrheit Dessinteresse und fehlende Motivation.
Die Formulierung ist damit zulässig.
Urteil: vom 15.11.2011 Aktenzeichen 9 AZR 386/10
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