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Zulässige Formulierungen in einem Arbeitszeugnis

19. März 2023

Es geht um die Formulierung “wir ha­ben den Arbeitnehmer als sehr interessierten und hoch motivierten Mitarbeiter kennen gelernt, der stets eine sehr hohe Einsatz­bereitschaft zeigte” in einem Arbeitszeugnis.

Die Formulierung in einem Zeugnis, “wir ha­ben den Arbeitnehmer als sehr interessierten und hoch motivierten Mitarbeiter kennen gelernt, der stets eine sehr hohe Einsatz­bereitschaft zeigte (…)” erweckt aus Sicht des objektiven Empfängerhorizontes nicht den Eindruck, der Arbeitgeber attestiere dem Arbeitnehmer in Wahrheit Dessinteresse und fehlende Motivation.


Die Formulierung ist damit zulässig.


Urteil: vom 15.11.2011 Aktenzeichen 9 AZR 386/10



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