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Mangelnde Deutschkenntnisse - Kündigungsgrund?

20. März 2023

Mangelnde Deutschkenntnisse können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.

Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanwei­sungen zu lesen, so kann dies eine ordent­liche Kündigung rechtfertigen.


Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Sprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist.


Urteil: BAG-Urteil vom 28.01.2010, Aktenzeichen 2 AZR 764/08

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