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Krankschreibung direkt nach der Kündigung

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird anschließend noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig bis zum Ende der Kündigungsfrist krankgeschrieben, hat dies Auswirkungen auf den Beweiswert der Krankschreibung.

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird anschließend noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig bis zum Ende der Kündigungsfrist krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern.


In einem solchen Fall darf der Arbeitgeber berechtigte Zweifel haben und es ist Sache des Arbeitnehmers, das tatsächliche Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.


Urteil: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. September 2021, Az. 5 AZR 149/21

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