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Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

Auch arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten steht ein Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber nach dem Entgelttransparenzgesetz zu.

Auch arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten steht ein Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber nach dem Entgelttransparenzgesetz zu

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