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Arbeitgeber haben Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber haben Pflicht zur einer umfassenden Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfassen - einschließlich Überstunden und Pausenzeiten.

Arbeitgeber haben Pflicht zur einer umfassenden Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfassen - einschließlich Überstunden und Pausenzeiten.

Die Pflicht zur Zeiterfassung besteht für die tatsächliche Arbeitszeit der Beschäftigten. Ein Schicht- oder Dienstplan wird zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Die Arbeitszeitdaten müssen nicht nur erhoben, sondern so erfasst und aufgezeichnet werden, dass eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden möglich ist. Die Pflicht besteht bereits jetzt, unabhängig davon, ob der Gesetzgeber tätig wird.


Urteil: BAG, Beschluss vom 13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21

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