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Anspruch auf Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte

Bei Rund um die Uhr-Betreuung haben ausländische Pflegekräfte einen Anspruch auf Mindestlohn auch für die Zeiten, in denen sie sich im Bereitschaftsdienst in dem Haushalt aufhalten.

Wenn ausländische Pflegekräfte nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandt werden, um dort rund um die Uhr pflegebedürftige Senioren zu betreuen, dann haben sie nicht nur für die tatsächlich geleistete Vollarbeit Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, sondern auch für die Zeiten, in denen sie sich im Bereitschaftsdienst in dem Haushalt aufhalten.


Urteil: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021, Az. 5 AZR 505/20

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