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Werkvertrag

 

​

zwischen

 

[…]

 

- nachfolgend „Auftraggeber“ -

 

und

 

[…]

 

- nachfolgend „Auftragnehmer“ -

 

- gemeinsam nachfolgend „Vertragspartner“ -

 

 

 

§ 1 Inhalt des Vertrages

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Erstellung des folgenden Werkes vorzunehmen:

[Inhalt einfügen]

 

Der Vertrag tritt mit am folgenden Datum in Kraft: [Datum einfügen].

 

§ 2 Umfang der Leistungen

 

Seine werksvertraglichen Leistungen bestehen im Speziellen hieraus:

[Inhalt einfügen]

 

§ 3 Arbeitsgestaltung

 

Der Auftraggeber hat das Recht, sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt beim Auftragnehmer darüber zu erkundigen, wie die Werkserstellung vorangeht. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.

 

Er ist frei in seiner Arbeitsgestaltung, berücksichtigt hierbei jedoch seine Pflichten und grundsätzlich auch die Interessen des Auftraggebers.

 

Ergeben sich im Rahmen der Werkserstellung neue, mehr oder andere Leistungen, werden diese nicht vom vorliegenden Vertrag abgedeckt. Es müssen ergänzende Absprachen getroffen werden.

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, die für die ordnungsgemäße Erstellung des Werkes

notwendigen Daten und Unterlagen bereitzustellen.

 

§ 5 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu:

 

[Inhalt einfügen]

 

 

 

 

§ 6 Vergütung

 

Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbaren für die Herstellung des oben beschriebenen Werkes und der damit verbundenen Leistungen eine Festvergütung in Höhe von [Betrag einfügen] Euro, wobei die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist. Der Betrag wird erst ausgezahlt, wenn das Werk fertiggestellt und abgenommen ist. Weitere Ansprüche kann der Auftragnehmer nicht geltend machen. Hierbei ist ausdrücklich die etwaige Bezahlung vom Auftragnehmer beauftragter Dritter inkludiert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, allerspätestens 7 Tage nachdem die Rechnung eingegangen ist, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Der Betrag wird auf folgendes Konto überwiesen:

 

[Bankdaten einfügen]

 

§ 7 Fristen und Abnahme

 

Auftraggeber und Auftragnehmer einigen sich vor Erstellung des Werkes auf einen Terminplan mit den entsprechenden Fristen. Diese sind insbesondere von Seiten des Auftragnehmers einzuhalten. Abweichungen von dieser Vereinbarung sind nur möglich, wenn der Auftraggeber sein Einverständnis hiermit erklärt. Sollte es zum Verzug kommen, ist diese Entwicklung schriftlich zu begründen und damit zu melden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alles in seinem Ermessen stehende zu tun, um den Verzug so gering wie möglich zu halten. Die Zwischenergebnisse sind dem Auftragnehmer vorzulegen und von ihm abnehmen zu lassen. Beauftragt der Auftragnehmer Dritte, verantwortet er selbst deren Tätigkeiten.

 

§ 8 Nutzungsrechte und Datenschutz

 

Mit diesem Vertrag stimmt der Auftragnehmer zu, dem Auftraggeber das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für etwaig urheberrechtlich geschützte Leistungen einzuräumen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten Stillschweigen zu bewahren und die Vorgaben des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

 

§ 9 Gewährleistung

 

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber gemäß den jeweiligen Vorgaben im

Bürgerlichen Gesetzbuch.

§ 10 Kündigung

 

Der Werkvertrag ist automatisch mit der Abnahme des vereinbarten Werkes beendet. Es ist demnach ausdrücklich keine Kündigung vonnöten. Die Kündigung aus wichtigen Gründen ist hiervon ausdrücklich ausgenommen. Sind im Auftragnehmer liegende Ursachen hierfür ausschlaggebend, kann er nur Anspruch auf einen Anteil der vereinbarten Summe erheben. Dies setzt voraus, dass die erbrachten Teilleistungen nutzbar sind.

 

§ 11 Vertragsänderungen

 

Jedwede Modifizierung dieses Vertrags ist nur rechtswirksam, wenn sich beide Vertragspartner schriftlich hierüber einigen. Es finden die Regelungen des BGB zum Werkvertrag Anwendung.

 

 

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§ 12 Doppelte Vertragsausfertigung

 

Das vorliegende Dokument liegt in zweifacher Ausführung vor. Eine wird dem Auftragnehmer

ausgehändigt, eine behält der Auftraggeber.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

 

 

 

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Auftraggeber                                                             Auftragnehmer

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